Die 4. EU Geldwäscherichtlinie: Was muss ich beim Goldkauf beachten?
Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie enthält die Vorgabe für eine Senkung der Anonymitätsgrenze für den gewerblichen Güterhandel von 15.000 Euro auf 10.000 Euro. Seit 26.06.2017 können Edelmetalle nur mehr bis zu einem Betrag von 9.999,99 Euro anonym erworben werden, statt wie bisher bis zu einem Betrag von 14.999,99 Euro.
Ausweispflicht beim Goldkauf
Seit 26.06.2017 können Edelmetalle nur mehr bis zu einem Betrag von 9.999,99 Euro anonym erworben werden, statt wie bisher bis zu einem Betrag von 14.999,99 Euro. Dabei müssen mindestens folgende Angaben aufgenommen werden: Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Auch juristische Personen und Personengesellschaften müssen sich in so einem Fall mittels Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registriernummer (wenn vorhanden), Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung sowie Name der gesetzlichen Vertreter identifizieren.
Was bedeutet Anonymitätsgrenze?
Bei dieser Grenze geht es um die Aufhebung der Anonymität des Käufers oder der Käuferin bei bestimmten Barzahlungsvorgängen. Betroffen sind hiervon lediglich bestimmte hochwertige Güter, wie z.B. Edelmetalle. Händler, wie philoro, die solche Güter verkaufen, müssen einer besonderen Sorgfaltspflicht nachkommen. Im Rahmen der vierten Geldwäscherichtlinie soll diese Grenze gesenkt werden.
Die offizielle Frist der Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Gesetz endet in allen EU-Ländern am 27.06.2017. In Deutschland wurde das Gesetz jedoch bereits am 26.06.2017 verabschiedet.
Was ist das Ziel der 4. EU-Geldwäscherichtlinie?
Große Bargeldmengen können laut EU genutzt werden, um Terrorismus zu finanzieren oder Geldwäsche zu fördern. Die Anonymitätsgrenze im gewerblichen Güterhandel soll dem Terrorismus- und Geldwäscherisiko entgegenwirken. Unter anderem möchte man auch den Zahlungsweg für Schwarzlohnzahlungen oder Steuerhinterziehung erschweren.
Was kommt noch?
Bereits seit Mitte 2016 ist die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie im Gespräch. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde Ende Februar 2017 vom EU-Parlament verabschiedet. Wenn nun noch die restlichen EU-Gremien zustimmen, könnte die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie noch vor Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft treten.
Haben Sie noch Fragen und möchten ausführlich über die Senkung der Anonymitätsgrenze informiert werden? Wir beraten Sie gerne persönlich und freuen uns auf Ihren Besuch.
Nähere Informationen zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie finden Sie hier.