Welche Steuern zahle ich?
Physisches Anlagegold in Form von Barren ist in allen Ländern der EU von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt ebenso bei Münzen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden, wie z.B. dass die Münze im Herkunftsland als offizielles Zahlungsmittel gilt. Dieses und weitere Kriterien treffen auf die bekannten Anlagegoldmünzen, wie etwa den Maple Leaf, zu.Bei physischem Silber in Form von Barren und Münzen gilt dies hingegen nicht. Dabei fällt der landesübliche Mehrwertsteuersatz an. Ein Sonderfall sind die Silbermünzen in Deutschland. Silbermünzen, die aus dem Nicht-EU-Ausland importiert werden, unterliegen der Differenzbesteuerung. Nachdem der Händler die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat, wird nur mehr die Differenz zwischen Einkaufs- und Bruttoverkaufspreis mit dem Umsatzsteuersatz von 19 % versteuert.