
Zollfreilager für Edelmetalle
Silber, Platin & Palladium steuerfrei kaufen
Finanzielle Vorteile und professionelle Lagerung
Silber, Platin und Palladium sind für viele Anleger eine interessante Ergänzung zum Anlageportfolio. Die Mehrwertsteuer macht den Einstieg jedoch oft teurer als nötig. Mit dem philoro Zollfreilager können diese Metalle steuerfrei gekauft und professionell gelagert werden. Solange die Werte im Lager bleiben, fällt keine Umsatzsteuer an. Das schafft einen finanziellen Vorteil ab dem ersten Gramm.
Ihre Zollfreilager Vorteile:
Steuerfreie Lagerung von Silber, Platin, Palladium und Gold
Lagerung außerhalb der EU – in der Schweiz
Rund-um-die-Uhr-Bewachung
Bankenunabhängig
Notarielle Beglaubigung
In 3 Schritten zu Ihrem Zollfreilager:
Vertrag herunterladen und ausfüllen
Senden Sie das Dokument mit einem Foto Ihres Ausweises per Mail an [email protected] oder per Post im Original in die Filiale Leipzig. Sie können das Dokument auch persönlich in einer Filiale Ihrer Wahl abgeben.
Käufe und Verkäufe für das Zollfreilager von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, unter
+49 (0) 800 001 04 19 telefonisch aufgeben.
Per Post an:
philoro EDELMETALLE GmbH
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
Deutschland
philoro Zollfreilager Konditionen im Überblick
Berechnungsgrundlage bildet der LBMA-Fixingkurs am Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) multipliziert mit der Menge des zu diesem Zeitpunkt eingelagerten Metalls.
Da die Lagergebühr vorschüssig berechnet wird, bleibt die Lagerung bis zum ersten des auf den Kauf folgenden Quartals für Sie kostenfrei.
Zollfreilager für Silber: 0,3% pro Quartal (inkl. 19 % MwSt.)
Zollfreilager für Gold und Platin & Palladium: 0,18% pro Quartal (inkl. 19 % MwSt.)
Beratungstermin für das Zollfreilager vereinbaren
FAQ - Weitere Informationen über das Zollfreilager
Ein Zollfreilager ist ein von der Zollbehörde zugelassenes Lager, in dem Waren unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden dürfen. Für Edelmetalle wie Silber, Platin und Palladium ermöglicht das legal die Aussetzung der Umsatzsteuer.
Beim Kauf von Gold fällt keine Mehrwertsteuer an. Silber, Platin und Palladium sind dagegen grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.
Im philoro Zollfreilager nahe dem Flughafen Zürich/Kloten können diese Metalle jedoch steuerfrei erworben und gelagert werden. Dieser Vorteil bleibt bestehen, solange sich die Metalle im Lager befinden.
Die Lagerung im Zollfreilager ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn Sie Silber, Platin oder Palladium in größeren Mengen kaufen wollen. Auf diese Metalle fällt beim regulären Kauf die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Werden die Metalle jedoch direkt im Zollfreilager gekauft und verbleiben dort, entfällt diese Steuer.
Gold kann ebenfalls eingelagert werden und ist beim Erwerb bereits mehrwertsteuerfrei.
Nur bei physischer Entnahme oder Zustellung. Solange die Edelmetalle im Zollfreilager verwahrt oder intern weiterverkauft werden, bleibt der steuerfreie Status bestehen.
Der Verkauf erfolgt problemlos durch Eigentumsübertragung innerhalb des Lagers. Eine Auslieferung ist nicht nötig und es fällt keine Steuer an. So können Sie flexibel handeln.
Das Lager unterliegt höchsten Sicherheitsstandards, wird 24/7 überwacht, verfügt über einen professionellen Tresoraufbau und ist umfassend versichert. Zusätzlich werden die Bestände jährlich nach dem 4-Augen-Prinzip und unter notarieller Aufsicht geprüft.
Das Zollfreilager befindet sich in der Schweiz und in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Zürich-Kloten. Dadurch ist es ideal für die Einlagerung von Edelmetallen geeignet.
Nach Eröffnung des Lagerkontos werden die Edelmetalle direkt für Sie im Zollfreilager verwahrt. Der gesamte Prozess wird von philoro koordiniert, sodass für Sie kein eigener Organisationsaufwand entsteht.
Schon bei mittleren Anlagebeträgen macht sich die eingesparte Mehrwertsteuer deutlich bemerkbar. Besonders bei Silber, Platin und Palladium kann der steuerfreie Kauf einen deutlichen finanziellen Vorteil bieten.
Ja, jederzeit. Auf Wunsch organisieren wir die physische Auslieferung. Erst dann fällt die entsprechende Umsatzsteuer an.