Zollfreilager
Bei einem Zollfreilager handelt es sich um eine speziell genehmigte und streng überwachte Lagerstätte, in denen Waren ohne vorherige Besteuerung oder Verzollung zwischengelagert werden können.
Das philoro Zollfreilager befindet sich außerhalb der EU, in der Schweiz, und bietet eine effiziente Lösung für die Lagerung und den Verkauf Ihrer Weißmetalle wie Silber, Platin oder Palladium. Auch Gold, für welches ohnehin eine allgemeine Befreiung der Umsatzsteuer gilt, kann hier sicher verwahrt werden. Auf Grund seiner vielen Vorteile ist das Zollfreilager eine besonders empfehlenswerte Verwahrungsoption.
Unsere Mitarbeiter der Virtuellen Filiale stehen Ihnen während unserer Handelszeiten für Kauf-/Verkaufswünsche Mo.-Fr. von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns auch gerne unter der Telefonnummer +49 (0) 800 001 04 19 oder per E-Mail unter kontakt@philoro.de
Hier finden Sie unsere Zollfreilager-Preisliste
Ihre Vorteile durch unser philoro Zollfreilager:
- Keine Mehrwertsteuer für Weißmetalle
- Umsatzsteuerbefreiung gilt auch beim Rückverkauf
- Keine zeitliche Begrenzung für die Dauer der Lagerung
- Verwahrung außerhalb der EU in einem Hochsicherheitslager mit Rund-um-die-Uhr-Bewachung
- Transparenz und höchste Sicherheit durch jährliche notarielle Prüfung
- Bankenunabhängige Lagerung
Dazu ein kleines Rechenbeispiel:
Sie möchten 100.000 € in Silber investieren. Angenommen ein Silberbarren kostet 840,33 € netto (1.000 €/brutto), somit erhalten Sie 100 Barren beim Kauf in Deutschland. Wenn Sie über das Zollfreilager kaufen, erhalten Sie 119 Barren für die gleiche Investition.
Denn Silber, Platin und Palladium können in einem Zollfreilager unversteuert gekauft, gehalten und verkauft werden. Nur bei Abholung oder Auslieferung der Weissmetalle, kommt der Steuersatz des jeweiligen Landes zur Anwendung.
Sprechen Sie uns an und nutzen Sie die Vielzahl an Vorteilen für Ihr Edelmetallvermögen.
Genau das Richtige für Sie?
Das philoro Zollfreilager ist für all jene Anleger besonders attraktiv die an einer Investition und gleichzeitig sicheren und unkomplizierten Verwahrung ihrer Edelmetalle interessiert sind. Solange sich Ihre Ware im Zollfreilager befindet, müssen Sie keine Mehrwertsteuer bezahlen. Erst bei der tatsächlichen physischen Auslieferung der Weißmetalle muss diese nachträglich verrechnet werden.
Haben Sie noch Fragen?
Oder kontaktieren Sie uns direkt unter der Telefonnummer +49 (0) 800 001 04 19 oder per E-Mail unter kontakt@philoro.de
Relevante Dokumente zum Download
Was kosten Edelmetalle, wenn sie über ein Zollfreilager gekauft werden?
Schritt für Schritt Anleitung: So eröffne ich ein Zollfreilager bei philoro
Schritt 1: | Laden Sie sich den Antrag auf Abschluss eines Verwahrvertrages herunter. Drucken und füllen Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es. | |
Schritt 2: | Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments zu: per E-Mail als eingescanntes Dokument an: kontakt@philoro.de. per Post im Original an: philoro EDELMETALLE GmbH, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig, Deutschland. Oder besuchen Sie uns einfach in einer unserer Filialen. | |
Schritt 3: | Um Edelmetalle in das Zollfreilager zu kaufen oder aus dem Zollfreilager zu verkaufen, platzieren Sie Ihre Order telefonisch. Unsere Virtuelle Filiale nimmt Ihre Aufträge von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr gerne entgegen, unter +49 (0) 800 001 04 19 |