Silbermünzen – Diskussion um Aufhebung der Differenz-Besteuerung

Silbermünzen – Diskussion um Aufhebung der Differenz-Besteuerung 07.11.2022

+++ Update vom 7.11.2022 +++

Nachdem im BMF-Schreiben vom 27.09.2022 die Anwendung der dortigen Regelungen „in allen offenen Fällen“ vorsah bestand für viele Edelmetallhändler das Risiko rückwirkend Umsatzsteuer zurück zahlen zu müssen.

Das Handelsblatt berichtete hierzu.

Seit Veröffentlichung des BMF-Schreibens hat sich der Branchenverband Fachvereinigung Edelmetalle e.V. gemeinsam mit Unternehmen der Branche für eine Nichtbeanstandungsregelung eingesetzt. 

Ziel war es zum einen, Rechtssicherheit für die Vergangenheit dergestalt zu erlangen, dass die Finanzverwaltung die bisherige Besteuerungspraxis bis dato anerkennt und den Unternehmen der Branche bürokratischer Korrekturaufwand sowie existenzbedrohende Steuernachzahlungen erspart bleiben. Zum anderen hatte die Branche keine Möglichkeit, sich auf die steuerlichen Änderungen einzustellen. Daher bestand ein weiteres Ziel in einer Übergangsregelung, sodass die betroffenen Unternehmen ihre Lagerbestände bis Ende 2022 noch unter der bisherigen Besteuerungssystematik abverkaufen können. 

Sowohl das BMF als auch die Finanzministerien der Länder haben mit Verständnis auf diese Anliegen reagiert. Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass das BMF zeitnah eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlichen wird, die diese Anliegen berücksichtigt.

+++ Update vom 15.10.2022 +++

Bei der Umsetzung des BMF-Schreibens zur Streichung der Vereinfachungsregelung bei der Einfuhr von Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern und damit verbunden der Anwendung der Differenzbesteuerung bleiben weiterhin wichtige Fragen offen.

Unklar ist zum Beispiel wie mit noch im Bestand der Händler befindlichen, importierten Silbermünzen umzugehen ist oder auch zu welchem Stichtag die Neuregelung greift bzw. umgesetzt werden muss: 

Das BMF-Schreiben trägt das Datum 27.09.22, die Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums erfolgte aber erst am 06.10.22.

Ein Schreiben des Branchenverbands Fachvereinigung Edelmetalle e.V. an das Bundesfinanzministerium vom 05.10.22 welches diese und viele weitere Fragen bezüglich der Auslegung und Umsetzung des BMF-Schreibens beinhaltete, sowie ein nochmaliges Schreiben vom 07.10.22 blieben bis heute, also über eine Woche später, unbeantwortet.

Klar ist, dass sich die Neuregelung nur auf Silbermünzen bezieht, die aus dem Nicht-EU-Ausland eingeführt werden.

Silbermünzen die von Privatpersonen angekauft oder von einem Händler als differenzbesteuert eingekauft wurden dürfen auch weiterhin Differenzbesteuert weiterverkauft werden.

Dies hat einen positiven Effekt auf die Ankaufspreise, die weiterhin höher sein werden als z.B. für reguläre Silberbarren, für die die Anwendung der Differenzbesteuerung auch weiterhin untersagt ist.

Bei den meisten Sammlermünzen aus dem Bereich der modernen Numismatik wird sich ebenfalls nichts ändern: Sofern der Wert der Silbermünzen 250 % des reinen Materialwerts übersteigt, gilt weiterhin der reduzierte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 % und die Anwendung der Differenzbesteuerung.

Bei philoro wird es in Zukunft also für viele Silbermünzen zwei Artikel geben.

Einen, der zum Regelsteuersatz von 19 % verkauft wird, und einen der differenzbesteuert angeboten wird. Letzterer wird dauerhaft mit attraktiven Ankaufspreisen versehen sein, im Verkauf aber nur bei entsprechender Verfügbarkeit und Lagermenge angeboten werden.

+++ UPDATE vom 06.10.2022 +++

Heute wurde das BMF-Schreiben auf der Seite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Zum Bundesfinanzministerium

Hinsichtlich der konkreten Umsetzung sind weiterhin viele Fragen offen, wir informieren Sie an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen.

NEWS vom 01.10.2022

Das Bundesministerium für Finanzen plant die Aufhebung der Differenzbesteuerung beim Verkauf von Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland. Dies geht aus einem noch nicht veröffentlichten Entwurf eines BMF-Schreibens hervor.

Dadurch dürfte in Zukunft der Aufpreis für Silbermünzen weiter ansteigen.

Hier auch unser neues Video zum Thema:

Was bedeutet das für die Preise?

Auch bei differenzbesteuerten Silbermünzen ist ein Umsatzsteueranteil in Höhe von rund 8 % enthalten, so dass sich der Preis für Silberinvestoren durch den Steuereffekt um rund 11 % verteuern würde.

Da der steuerliche Vorteil von Silbermünzen gegenüber normalen Silberbarren nach der Änderung wegfällt, könnten Barren, die in der Regel günstiger produziert werden als Münzen, im Vergleich preiswerter angeboten werden.

Sehr wahrscheinlich wird auch der umsatzsteuerfreie Kauf und die Lagerung in einem Zollfreilager an Attraktivität gewinnen.

Ab wann wird die Differenzbesteuerung für Silbermünzen fallen?

Noch ist die Neuregelung nach Expertenmeinungen nicht anzuwenden, da diese noch nicht auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht wurde. Unklar bleibt bis dahin auch noch ob es beim genauen Wortlaut bleiben wird, der eine sofortige Umsetzung des Regelung vorsieht, oder ob es doch eine Übergangsfrist geben wird.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Differenzbesteuerung einer Silbermünze soll künftig nur noch zur Anwendung kommen, wenn der aktuelle Verkaufspreis den reinen Materialwert der Münze um mindestens 250 % übersteigt. Nach dieser Regelung kann die Differenzbesteuerung also nur noch bei Silber-Sammlermünzen angewendet werden. Die für Silberanleger besonders interessanten Anlagemünzen, die in hohen Stückzahlen und dadurch auch mit geringerem Aufschlag auf den Silberpreis angeboten werden - wie der kanadische Maple Leaf oder das Känguru aus Australien - erfüllen dieses Kriterium nicht und müssten künftig mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % beaufschlagt werden.

Was bedeutet Differenzbesteuerung?

Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer ausschließlich auf die sogenannte Händlermarge fällig. Anders als bei Goldmünzen, sind Silbermünzen in Deutschland prinzipiell steuerpflichtig. Bis 2013 wurden Silbermünzen in Deutschland zwar versteuert, dies aber mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Seit 2014 kommt aufgrund einer Sonderregelung dann die Differenzbesteuerung beim Handel mit Silbermünzen zum Einsatz:

Werden Silbermünzen aus Drittländern, also von außerhalb der EU importiert, konnten diese seitdem differenzbesteuert verkauft werden. Für Silberanleger bietet diese Steuer-Sonderform einen klaren Preisvorteil, der in Zukunft wohl verfallen wird. 

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