Ab dem 10. Juli 2027 gelten in Deutschland neue EU-weite Regeln für Bargeldgeschäfte. Diese betreffen auch den Kauf und Verkauf von Edelmetallen.
Was ändert sich für Sie?
Bargeldgrenze von 10.000 €: Barzahlungen über 10.000 € sind künftig nicht mehr erlaubt. Dies gilt sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Edelmetallen.
Käufe ab 10.000 €: Geschäfte über 10.000 € können selbstverständlich weiterhin über eine zulässige bargeldlose Zahlungsart abgewickelt werden.
Ausweispflicht: Bei philoro Deutschland erfolgt die Identifizierung bereits ab 2.000 €. Diese Regelung bleibt weiterhin bestehen.
Wichtig: Bargeld wird nicht abgeschafft! Es gelten lediglich neue gesetzliche Grenzen für gewerbliche Bargeldgeschäfte.
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Häufig gestellte Fragen zur Bargeldregelung ab 10. Juli 2027
Ab dem 10. Juli 2027 gelten neue EU-weite Regelungen für Bargeldgeschäfte. Barzahlungen sind künftig nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 € zulässig. Die bei philoro Deutschland bereits bestehende Identifizierung ab 2.000 € bleibt weiterhin bestehen.
Ja, Sie können bei philoro weiterhin Gold, Silber und andere Edelmetalle mit Bargeld kaufen. Dabei sind die geltenden gesetzlichen Bargeldgrenzen und Identifizierungspflichten zu beachten.
Bei philoro Deutschland ist bereits ab einem Betrag von 2.000 € eine Identitätsprüfung erforderlich. Diese Regelung bleibt auch nach dem 10. Juli 2027 bestehen. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Ja. Der Kauf von Edelmetallen über 10.000 € ist weiterhin möglich. Lediglich die Bezahlung muss über eine zulässige bargeldlose Zahlungsart erfolgen, beispielsweise per Banküberweisung oder Bankomatkarte.
Ja. Die neue Bargeldgrenze gilt auch beim Verkauf von Edelmetallen an philoro. Bei höheren Beträgen kann die Auszahlung beispielsweise per Banküberweisung erfolgen.
Nein. Die gesetzliche Bargeldgrenze darf nicht durch die Aufteilung eines zusammengehörenden Geschäfts in mehrere kleinere Zahlungen umgangen werden.
Nein. Bargeld bleibt weiterhin ein gesetzliches Zahlungsmittel. Die neue Regelung betrifft lediglich die zulässige Höhe von Bargeldzahlungen bei bestimmten gewerblichen Geschäften.







