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Ein Foto wo die Türe zu dem Zollfreilager geöffnet ist.

Zollfreilager für Edelmetalle

Silber, Platin & Palladium steuerfrei kaufen

Was bedeutet die neue Zollfreilager-Regelung für Sie?

Das deutsche Bundesfinanzministerium hat am 9. April 2026 die umsatzsteuerliche Behandlung von Zollfreilagern angepasst. Beim Kauf von Edelmetallen wie Silber, Platin oder Palladium in einem Zollfreilager fiel bisher keine Umsatzsteuer an, solange die Ware dort gelagert wurde. Mit der neuen Regelung werden neue Käufe steuerpflichtig.

Bei philoro ändert sich für Sie nichts. Ihre Lagerung und Konditionen bleiben unverändert.

Die Änderung betrifft ausschließlich Zolllager innerhalb der Europäischen Union. Unser Zollfreilager befindet sich in der Schweiz und ist daher nicht von den neuen Regelungen betroffen.

Wichtig:
Steuern entstehen erst bei der Einfuhr in die EU (z. B. nach Deutschland).
Solange die Lagerung in der Schweiz erfolgt, fallen keine Steuern an.

Schnellüberblick

EU-ZolllagerBefinden sich innerhalb der EU
philoro ZollfreilagerLagerung außerhalb der EU (Schweiz)
EU-ZolllagerUnterliegen den neuen regulatorischen Anpassungen
philoro ZollfreilagerUnterliegen nicht den aktuellen EU-Regelungen
EU-ZolllagerÄnderungen können sich direkt auf Lagerbedingungen auswirken
philoro ZollfreilagerFür die bestehende Lagerstruktur ergibt sich keine Änderung

Finanzielle Vorteile und professionelle Lagerung

Silber, Platin und Palladium sind für viele Anleger eine interessante Ergänzung zum Anlageportfolio. Die Mehrwertsteuer macht den Einstieg jedoch oft teurer als nötig. Mit dem philoro Zollfreilager können diese Metalle steuerfrei gekauft und professionell gelagert werden. Solange die Werte im Lager bleiben, fällt keine Umsatzsteuer an. Das schafft einen finanziellen Vorteil ab dem ersten Gramm.

Ihre Zollfreilager Vorteile:

1

Steuerfreie Lagerung von Silber, Platin, Palladium und Gold

2

Lagerung außerhalb der EU – in der Schweiz

3

Rund-um-die-Uhr-Bewachung

4

Bankenunabhängig

5

Notarielle Beglaubigung

In 3 Schritten zu Ihrem Zollfreilager:

  1. Vertrag herunterladen und ausfüllen

  2. Senden Sie das Dokument mit einem Foto Ihres Ausweises per Mail an [email protected] oder per Post im Original in die Filiale Leipzig. Sie können das Dokument auch persönlich in einer Filiale Ihrer Wahl abgeben.

  3. Käufe und Verkäufe für das Zollfreilager von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, unter
    +49 (0) 800 001 04 19 telefonisch aufgeben.

Per Post an:
philoro EDELMETALLE GmbH
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
Deutschland

philoro Zollfreilager Konditionen im Überblick

Berechnungsgrundlage bildet der LBMA-Fixingkurs am Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) multipliziert mit der Menge des zu diesem Zeitpunkt eingelagerten Metalls.
Da die Lagergebühr vorschüssig berechnet wird, bleibt die Lagerung bis zum ersten des auf den Kauf folgenden Quartals für Sie kostenfrei.

  • Zollfreilager für Silber: 0,3% pro Quartal (inkl. 19 % MwSt.)

  • Zollfreilager für Gold und Platin & Palladium: 0,18% pro Quartal (inkl. 19 % MwSt.)

Beratungstermin für das Zollfreilager vereinbaren

FAQ - Weitere Informationen über das Zollfreilager

Informationen zu den neuen Zollfreilager-Regelungen