Update Differenzbesteuerung vom 23.11.2022
Heute, am 23.11.2022, veröffentlicht das Bundesfinanzministerium ein BMF-Schreiben, inklusive Nichtbeanstandungsregelung und einer Übergangsfrist.
Konkret bedeutet das:
1. Bis zum 30.11.22 eingeführte Silbermünzen können weiterhin mit 7 % Einfuhrumsatzsteuersatz verzollt werden. Da die Zollämter größtenteils schon ihre Systeme auf 19 % umgestellt haben, dürfte dies aber für die meisten Händler nicht mehr von Belang sein.
2. Bis zum 30.11.22 eingeführte und verzollte Silbermünzen dürfen bis zum 31.12.2022 noch differenzbesteuert verkauft werden. Dies gilt demnach auch für die bei den Händlern vorhandenen Restbestände.
3. Die Finanzbehörden werden mit diesen Stichtagen arbeiten und somit ältere Fälle nicht beanstanden.
Die Nachricht wurde in der Branche positiv aufgenommen.
Das Originalschreiben des Bundesfinanzministerium finden sie hier.
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