Das Wichtigste vorweg: Anlagegold ist beim Kauf grundsätzlich mehrwertsteuerfrei. Silber, Platin, Palladium und andere Metalle sind dagegen steuerpflichtig – unter Umständen greift jedoch die sogenannte Differenzbesteuerung, die die Steuerlast deutlich reduziert. Beim Verkauf gilt für alle physischen Edelmetalle: Nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr sind Gewinne steuerfrei.
Steuern beim Kauf
Der Kauf von physischem Anlagegold ist in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit. Damit sind gängige Anlagemünzen wie Krügerrand, Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker sowie Goldbarren in nahezu allen Größen steuerfrei zu erwerben. Anders sieht es bei Silber, Platin oder Palladium aus: Hier fällt beim Kauf grundsätzlich die Mehrwertsteuer von 19 Prozent an.
Interessant ist die Lagerung in einem Zollfreilager. Dort können Anleger Silber, Platin oder Palladium ohne Mehrwertsteuer kaufen und lagern. Erst bei einer späteren Entnahme wird die Steuer nachträglich fällig. Für Gold spielt diese Möglichkeit keine Rolle, da Anlagegold ohnehin steuerfrei ist.
Steuern beim Verkauf
Beim Verkauf physischer Edelmetalle entscheidet vor allem die Haltedauer. Wer Münzen oder Barren mindestens ein Jahr besitzt, kann Gewinne steuerfrei vereinnahmen – ganz gleich, ob der Verkauf an einen Händler oder an eine Privatperson erfolgt. Wird dagegen innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten verkauft, sind Gewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz steuerpflichtig. Allerdings gibt es hier eine Freigrenze: Liegen die Gewinne insgesamt unter 600 Euro pro Jahr, bleibt der Verkauf steuerfrei.
Eine Besonderheit gilt bei Edelmetallen, die im Zollfreilager lagern. Hier muss bei Entnahme zunächst die Mehrwertsteuer entrichtet werden. Für die spätere Versteuerung von Gewinnen gilt jedoch auch in diesem Fall die Ein-Jahres-Frist.

Gold: Steuerliche Details
Gold nimmt im Steuerrecht eine Sonderstellung ein. Anlagegold – also Barren mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000 sowie gängige Anlagemünzen ab 900/1000 Feingehalt – ist beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit. Wichtig: Nur Münzen, die die Kriterien der EU-Richtlinie erfüllen und in der jährlichen Liste des Bundesfinanzministeriums aufgeführt sind, gelten tatsächlich als Anlagegold. Historische Goldmünzen oder bestimmte Sammlerausgaben fallen dagegen nicht unter diese Regelung und sind deshalb steuerpflichtig.
Beim Verkauf gilt: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. Wer früher verkauft, muss mit einer Besteuerung rechnen.

Silber: Steuerliche Details
Silber ist steuerlich etwas komplizierter. Der Kauf von Barren wird grundsätzlich mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Bei Münzen und Münzbarren ist hingegen oft die Differenzbesteuerung möglich, wodurch sich der Preisvorteil für Anleger spürbar erhöhen kann. Auch beim Verkauf gilt: Gewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr sind steuerfrei.
Differenzbesteuerung
Die steuerliche Behandlung von Silbermünzen hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert – und sorgt bis heute für Verwirrung. Ursprünglich war die Differenzbesteuerung für viele Anleger ein attraktiver Weg, Silber günstiger zu kaufen. Statt 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den gesamten Verkaufspreis fiel sie nur auf die Händlermarge an. Ende 2022 wurde diese Möglichkeit jedoch weitgehend abgeschafft: Prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Staaten unterlagen fortan der vollen 19-Prozent-Besteuerung, was den Markt stark belastete.
Mit dem Jahreswechsel 2025 ist nun eine neue Regelung in Kraft getreten:
Neuimporte von Silbermünzen in die EU sind seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr differenzbesteuert, sondern voll mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet.
Bestandsware im Lager der Händler sowie Silbermünzen aus Privatankäufen können dagegen weiterhin differenzbesteuert verkauft werden. Das bedeutet: Bei diesen Münzen fällt die Steuer weiterhin nur auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis an.
Platin, Palladium und weitere Metalle
Diese Edelmetalle werden steuerlich wie Silber behandelt. Beim Kauf fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an, bei bestimmten Münzen kann auch hier die Differenzbesteuerung genutzt werden. Für die steuerliche Behandlung beim Verkauf gilt ebenfalls: Nach einem Jahr Haltedauer bleiben Gewinne steuerfrei.
Zollfreilager
Ein Zollfreilager kann für Anleger von Silber, Platin oder Palladium steuerlich sehr interessant sein. Da die Metalle dort unversteuert gekauft und gelagert werden können, entfällt die Mehrwertsteuer beim Erwerb. Erst wenn die Metalle physisch aus dem Lager entnommen werden, wird die Steuer nacherhoben. Für Anlagegold bietet das Zollfreilager keinen Vorteil, da Gold ohnehin mehrwertsteuerfrei ist.
Sichere Aufbewahrung
Nach dem Kauf stellt sich die Frage nach der Aufbewahrung. Zur Wahl stehen:
Eigener Tresor zuhause
Besonders beliebt sind internationale Lagerstandorte wie die Schweiz oder Liechtenstein, die zusätzlich ein hohes Maß an Diskretion bieten.

3 legale Steuerspartipps
Halten statt handeln: Wer Edelmetalle mindestens ein Jahr besitzt, verkauft steuerfrei.
Anlagegold bevorzugen: Goldbarren und gängige Anlagemünzen sind mehrwertsteuerfrei.
Zollfreilager nutzen: Silber, Platin und Palladium können dort steuerfrei erworben und gelagert werden.
Fazit
Edelmetalle bieten nicht nur Sicherheit in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, sondern auch steuerlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Anlagegold, Silbermünzen, Platin oder Papiergold – entscheidend ist, die unterschiedlichen Regelungen bei Mehrwertsteuer, Abgeltungssteuer und Spekulationsfrist zu kennen. Wer die Feinheiten beachtet, kann seine Rendite spürbar steigern und unnötige Steuerlast vermeiden. Gleichzeitig gilt: Steuerrecht ist komplex und Änderungen sind jederzeit möglich. Deshalb empfiehlt es sich, Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen. Ob Gold, Silber oder Platin – mit dem richtigen Wissen und einem seriösen Handelspartner lässt sich der Edelmetallmarkt in Deutschland sicher, steuerlich optimiert und diskret nutzen.